Stand: 15. Juli 2026
Entwurf – noch nicht rechtsverbindlich
Diese AGB sind ein Arbeitsentwurf und stehen unter dem Vorbehalt der anwaltlichen Prüfung und Freigabe. Einzelne Angaben (u. a. AÜG-Erlaubnis-Nummer, Gerichtsstand) sind als Platzhalter markiert und vor einem Live-Betrieb zu vervollständigen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform „Obacht Talents“ (nachfolgend „Plattform“), betrieben von der Comms Connect GmbH, Tal 30, 80331 München (nachfolgend „Comms Connect“). Sie gelten gegenüber Talenten/Freelancern (nachfolgend „Talente“) und gegenüber Unternehmen sowie deren Vermittlern/Consultants (nachfolgend „Firmen“). Abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Comms Connect stimmt ausdrücklich zu.
Comms Connect stellt ausschließlich die technische Marktplatz-Infrastruktur bereit (Profile, Matching, Kommunikation, Angebots-/Platzierungsverwaltung sowie optional Zeiterfassung und Abrechnung über die Obacht-App). Comms Connect ist nicht Arbeitgeber der Talente und nicht Vertragspartei von Arbeits- oder Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.
Führt eine Vermittlung zu einem Einsatz, der als Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu qualifizieren ist (insbesondere im Bereich „Schicht und Saison“), erfolgt diese ausschließlich durch die Corporate Connect GmbH als Verleiherin mit der hierfür erforderlichen Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit [Erlaubnis-Nr. und zuständige Agentur ergänzen]. Vertragspartner des Überlassungs- und des Arbeitsvertrags ist in diesen Fällen die Corporate Connect GmbH, nicht Comms Connect. Im Bereich „Projekt und Interim“ erfolgt regelmäßig keine Arbeitnehmerüberlassung, sondern die Vermittlung selbstständiger Auftragnehmer, die einen eigenen Vertrag unmittelbar mit der Firma schließen.
Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Die Anmeldung erfolgt passwortlos per 8-stelligem E-Mail-Code. Nutzer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu machen, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und ein Konto nicht an Dritte zu übertragen. Konten für Firmen können bis zur Verifizierung durch Comms Connect eingeschränkt sein.
Comms Connect ermöglicht Talenten das Anlegen eines Profils und die Suche nach sowie Bewerbung auf ausgeschriebene Einsätze; Firmen ermöglicht Comms Connect das Ausschreiben von Projekten, den Erhalt einer regelbasierten Vorschlagsliste (Matching) sowie das Unterbreiten von Angeboten. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Das Matching ist eine unverbindliche Entscheidungshilfe ohne ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO.
Die Nutzung der Plattform ist für Talente kostenlos. Firmen zahlen ausschließlich im Erfolgsfall, also nur bei einer über die Plattform zustande gekommenen Platzierung. Die Vermittlungsprovision richtet sich nach der Einsatzart (Richtwerte, im Einzelfall vor Beauftragung vereinbart):
Die konkrete Provision wird der Firma vor Rechnungsstellung transparent ausgewiesen. Optionale Zusatzleistungen (z. B. Zeiterfassung und Abrechnung über die Obacht-App) werden gesondert vereinbart. Alle Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Arbeitnehmerüberlassung im Blue-Collar-Segment erfolgt ausschließlich über den lizenzierten Netzwerkpartner (Verleiher); Comms Connect stellt insoweit nur die technische Plattform bereit.
Talente sichern zu, dass ihre Angaben und hochgeladenen Dokumente richtig sind und sie zur Nutzung berechtigt sind (keine Verletzung von Rechten Dritter). Für die KI-gestützte Auswertung von Lebensläufen ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich (siehe Datenschutzerklärung). Talente stehen für die Einhaltung der für ihren Einsatz geltenden rechtlichen und vertraglichen Anforderungen ein.
Firmen schreiben Einsätze wahrheitsgemäß und diskriminierungsfrei aus (insbesondere im Rahmen des AGG). Personenbezogene Daten von Talenten dürfen ausschließlich zum Zweck der konkreten Vermittlung/Platzierung verarbeitet werden. Soweit Comms Connect dabei als Auftragsverarbeiter der Firma tätig wird, ist eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zu schließen (auf Anfrage über info@obacht.app).
Nach Abschluss einer Platzierung können Firmen ein Talent mit einer Sterne-Bewertung und optionalem Kommentar bewerten. Bewertungen müssen sachlich sein; unwahre, beleidigende oder diskriminierende Inhalte sind unzulässig und werden auf Meldung geprüft und ggf. entfernt. Für andere Firmen im Netzwerk ist nur der Durchschnittswert sichtbar.
Comms Connect haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Comms Connect nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Durchführung von Verträgen zwischen Talenten und Firmen sowie für die Eignung oder das Verhalten der Nutzer übernimmt Comms Connect keine Haftung. [Haftungsklausel anwaltlich prüfen.]
Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Nutzer können ihr Konto und ihre Daten jederzeit selbst löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Abrechnungsunterlagen) bleiben unberührt.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Comms Connect kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Über Änderungen werden Nutzer rechtzeitig informiert; die weitere Nutzung nach Inkrafttreten gilt als Zustimmung, soweit gesetzlich zulässig. [Änderungsmechanismus anwaltlich prüfen.]
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [Gerichtsstand ergänzen]. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.